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18.11.2021 GEWONNEN ! Das Verwaltungsgericht Köln hat Rainer Kippe (SSM)
im Prozess gegen die Stadt Köln recht gegeben. Zum Urteil des VG: als PDF lesen ... Pressedokumentation:
25. 10. 2021 Sehr geehrte Damen und Herren, am 09.September 2018 wurde ich am Altermarkt
widerrechtlich vom Ordnungsamt Köln einer Personenkontrolle unterzogen
und erhielt einen Platzverweis. (Der Stadtanzeiger und die Kölnische
Rundschau berichteten) *hier finden Sie die Klageschrift mit einer
klaren Darstellung der Vorgänge* *Es geht bei dieser Klage ganz prinzipiell um das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 Grundgesetz*. *Dieses wird mir vom Ordnungsamt Köln gewaltsam verweigert.* Ich zitiere das Bundesverwaltungsgericht und
das Bundesverfassungsgericht: Das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Sammeln von Unterschriften wird hier uneingeschränkt erlaubt, stellt also keinen Anlass zur Personenüberprüfung dar. Anlasslose Personenkontrolle ist damit rechtswidrig, ein Platzverweis umso mehr... *DIe Presse berichtete* siehein der Dokumentation zum Prozess Eine Strafanzeige gegen mich wurde in 2019 eingestellt. siehe Dokumentation zum Prozess Des weiteren sende ich Ihnen ein Foto von meiner
rechtswidrigen Durchsuchung durch Kräfte des Ordnungsamtes Köln Dies belegt auch, dass ich mich, entgegen der Behauptung des Ordnungsamtes, sachlich mit Argumenten zur Wehr gesetzt habe und niemanden beleidigt oder bedroht. siehe Dokumentation zum Prozess Darüber hinaus ist zu sehen und zu hören, wie das Ordnungsamt mit dem gewählten Bezirksbürgermeister Innenstadt, Herrn Andreas Hupke, umspringt. Für Nachfragen bin ich für Sie erreichbar unter r.kippe@icloud.com und unter 0160 97 94 92 20 In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort
verbleibe ich Ihr Artikel
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